Antrag
der Fraktion der CDU
Schaffung einer bezirksübergreifenden Möglichkeit zur Nutzung
von
Sportanlagen durch Budgetausgleich
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der Senat wird aufgefordert, einen Budgetausgleich für die bezirksübergreifende Nutzung von Sportanlagen zu schaffen.
Damit soll die Wirtschaftlichkeit in diesem Bereich erhöht und die Bedarfe der Bezirke, die über keine ausreichende Anzahl von Sportstätten verfügen, besser gedeckt werden, ohne dass Neuinvestitionen getätigt werden müssen.
Dem Abgeordnetenhaus von Berlin ist darüber bis zum 30. November 2003 zu berichten.
Begründung:
Während zum Beispiel der Bezirk Treptow-Köpenick in den vergangenen Jahren sechs Sportanlagen mangels Auslastung schließen musste, kann im Bezirk Neukölln die Nachfrage der Vereine nach freien Kapazitäten auf Sportanlagen nicht befriedigt werden. Grund dafür ist, dass ein Ausweichen der Vereine in andere Bezirke durch die ungeklärten Kostenfragen verhindert wird. Deshalb müssen die Bezirke, die ihre Sportanlagen anderen Bezirken zur Verfügung stellen, einen Kostenausgleich erhalten.
Aus den genannten Gründen wird der Senat aufgefordert, einen Budgetausgleich für die bezirksübergreifende Nutzung von Sportanlagen zu schaffen. Damit wird die Schließung von Sportanlagen bzw. der Abbau von Überkapazitäten entbehrlich, weil diese dann Bedarfe anderer Bezirke decken können, ohne dass Neuinvestitionen getätigt werden müssen.
Durch die Schaffung eines solchen Budgetausgleiches wird gleichzeitig erreicht, dass Sportflächen besser als bisher genutzt werden und damit die Wirtschaftlichkeit erhöht wird.
Der Budgetausgleich kann entweder über die Budgetierung der Mengen oder über interne Verrechnung erfolgen.
Berlin, den 22. September 2003
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Zimmer
Rabbach und die übrigen Mitglieder der Fraktion der CDU |
Ausschuss-Kennung
: UASportgcxzqsq