Antrag

der Fraktion der CDU

Schaffung einer bezirksübergreifenden Möglichkeit zur Nutzung von
Sportanlagen durch Budgetausgleich

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

 

 

Der Senat wird aufgefordert, einen Budgetausgleich für die bezirksübergreifende Nutzung von Sportanlagen zu schaffen.

 

Damit soll die Wirtschaftlichkeit in diesem Bereich er­höht und die Bedarfe der Bezirke, die über keine ausrei­chende Anzahl von Sportstätten verfügen, besser gedeckt werden, ohne dass Neuinvestitionen getätigt werden müs­sen.

 

Dem Abgeordnetenhaus von Berlin ist darüber bis zum 30. November 2003 zu berichten.

 

 

Begründung:

 

Während zum Beispiel der Bezirk Treptow-Köpenick in den vergangenen Jahren sechs Sportanlagen mangels Auslastung schließen musste, kann im Bezirk Neukölln die Nachfrage der Vereine nach freien Kapazitäten auf Sportanlagen nicht befriedigt werden. Grund dafür ist, dass ein Ausweichen der Vereine in andere Bezirke durch die ungeklärten Kostenfragen verhindert wird. Deshalb müssen die Bezirke, die ihre Sportanlagen anderen Bezir­ken zur Verfügung stellen, einen Kostenausgleich erhal­ten.

 

Aus den genannten Gründen wird der Senat aufgefordert, einen Budgetausgleich für die bezirksübergreifende Nut­zung von Sportanlagen zu schaffen. Damit wird die Schließung von Sportanlagen bzw. der Abbau von Über­kapazitäten entbehrlich, weil diese dann Bedarfe anderer Bezirke decken können, ohne dass Neuinvestitionen getä­tigt werden müssen.


Durch die Schaffung eines solchen Budgetausgleiches wird gleichzeitig erreicht, dass Sportflächen besser als bisher genutzt werden und damit die Wirtschaftlichkeit erhöht wird.

 

Der Budgetausgleich kann entweder über die Budgetie­rung der Mengen oder über interne Verrechnung erfolgen.

 

Berlin, den 22. September 2003

 

 

Zimmer   Rabbach

und die übrigen Mitglieder der Fraktion der CDU

 

 

 

 

 

Ausschuss-Kennung : UASportgcxzqsq